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Motorrad-Fahr-Verbote in der EU

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Veröffentlicht von MSS in Reisen · 27 April 2017
Tags: MotorradFahrVerboteinderEU
IN EINEM RUNDUMSCHLAG ist erstmals in einer EU-Grossstadt ein grossflächiges Fahrverbot explizit für Töff durchgesetzt worden. Dieses absolute Fahrverbot gilt für so gut wie ganz Paris. Grenoble und Lyon haben bereits nachgezogen. Die Sperrzeiten sind von Montag bis Freitag, zwischen 8 und 20 Uhr und gelten für alle Krafträder, die vor dem 1. Juni 1999 in Verkehr gesetzt worden sind. Betroffen sind auch im Ausland registrierte Fahrzeuge. PLAKETTEN UND VIGNETTEN In vielen europäischen Städten bestehen schon seit langem Umweltzonen und damit verbunden Fahrverbote. Auch Motorradfahrer sind von den Regelungen betroffen. Einheitliche Bestimmungen für diese Zonen gibt es in Europa nicht – von Fahrverboten zu bestimmten Uhrzeiten bis zu Plaketten, die angeklebt werden müssen – die Regelungen sind chaotisch. FRANKREICH LEGT VOR In Frankreich muss ab dem 1. April zum Befahren der Umweltzonen «Zones à Circulation restreinte» (kurz «ZCR») auch für alle nicht in Frankreich zugelassenen, nach dem 1. Juni 1999 in Verkehr gesetzten Motorräder unter www.critair. fr eine Vignette gelöst werden. Welche Crit’Air-Kategorien zu welchen Zeiten in eine Umweltzone einfahren dürfen, legt die jeweilige Kommune fest, indem diese ein Zusatzschild unter dem ZCR-Schild anbringt.

Auf diesem Zusatzschild sind Tage und Uhrzeiten festgelegt, zu denen mit einer Crit’Air-Vignette eingefahren werden darf. Im Fall einer fehlenden oder falschen Vignette werden Geldbussen fällig: Beim ersten Missachten des Verbots 35 Euro, beim zweiten Mal 68 Euro. Bei weiteren Vergehen droht ein Bussgeld bis zu 450 Euro. BEISPIEL ITALIEN In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte «zona traffico limitato » (ZTL). Zu sehen ist eine Verkehrstafel mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift «zona traffico limitato». Eventuelle Ausnahmen (ital. «eccetto») werden durch Zusatzzeichen angezeigt. Ist darauf kein Motorrad zu sehen, ist die Einfahrt in die Umweltzone ohne Umweltplakette verboten. In den meisten Städten sind bei Beginn der ZTL Überwachungskameras angebracht. Die Kennzeichen aller Fahrzeuge werden automatisch überprüft. Ist keine Einfahrtgenehmigung für das Kennzeichen vorhanden, wird eine Strafe von mindestens 80 Euro fällig. Temporäre Umwelt-Tickets ( ticket per l'accesso alla ZTL) erhalten Touristen nur für die Zufahrt zu Hotels. Dafür muss das Hotel die Aufenthaltszeit und das Kennzeichen rechtzeitig bei der zuständigen Stadtbehörde melden.
MSS


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