Dies und Das
Die neue E-Vignette kommt noch 2023 – per 1. August
Ab 1. Februar muss die neue Autobahn-Vignette aufgeklebt werden. Alternativ gibt es neu per 1. August 2023 die E-Vignette im Webshop. Alle Jahre wieder wird die neue Schweizer Autobahn-Vignette fällig. Spätestens am 1. Februar muss sie bei Fahrten auf Schnellstrassen und Autobahnen jeweils am Fahrzeug sein. Auch am Töff! Wo ist egal, hauptsache leicht zugangbar (nicht an Numernschild). Die Vignette kostet 40 Franken und ist jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.
Neu: Elektronische Autobahn-Vignette
Per 1. August 2023 wird nun die Elektronische Autobahn-Vignette, die
sogenannte E-Vignette, in der Schweiz erhältlich sein. Die E-Vignette
wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, es werden beide
Varianten parallel im Einsatz sein. Laut dem ACS soll die Produktion der
Klebevignetten erst dann eingestellt werden, wenn diese einen Anteil
von weniger als zehn Prozent erreichen.
Wo kaufen? Über das «Via Portal» des BAZG
Die E-Vignette ist ab dem 1. August 2023 über das «Via Portal» des
BAZG (Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit) erhältlich. Den Webshop
erreicht man via www.e-vignette.ch.
Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig:
Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Die Eröffnung
eines Benutzerkontos und die Eingabe von Informationen zu Personen
(Kaufende oder Lenkende) sind nicht erforderlich. Die E-Vignette kann
online bezahlt werden.
Freiwillige Option «öffentlich einsehbar»
Die freiwillig aktivierbare Option «öffentlich einsehbar» im Via
Portal ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild
bereits eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies ist vor allem dann
nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, wie
beispielsweise bei Mietfahrzeugen oder Carsharing. Ebenfalls ist ein
einmaliger Kontrollschildwechsel pro E-Vignette erlaubt – beispielsweise
für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in
einen anderen Kanton umzieht. Optional können sich Interessierte unter
Angabe ihrer E-Mail-Adresse eine Quittung des E-Vignettenkaufs zustellen
lassen. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht
möglich.
Bindung an das Kennzeichen
Neu ist bei der E-Vignette ihre Bindung an das Kontrollschild statt
an das Fahrzeug. Das bringt den Vorteil, dass bei Fahrzeugwechsel oder
Wechselnummern keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss. Bisher
war es so, dass man an jedes Fahrzeug eine eigene Vignette kleben musste
und man diese auch nicht wieder entfernen durfte.
Die Karte interaktiv: Vignettenpflichtige Autobahnen und Autostrassen
Die Karte als PDF zum Download: Karte: ab_2020_Autobahnen_und_Autostrassen_neu_vignettenpflichtige Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz (PDF)
Zerstörte oder nicht verwendete Klebevignetten
Bei unsachgemässer Behandlung, Zerstörung oder Verlust der
Klebevignette besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz. Das
Gleiche gilt für zu viel gekaufte und nicht verwendete Klebevignetten.
Sie werden nur ausnahmsweise und in begründeten Fällen zurückgenommen.
Gesuche sind an die Verkehrsabgaben des BAZG zu richten.
MOTORRADFAHRVERBOTE IN DER EU
STÄDTEREISEN: AUFGEPASST!
27.04.2017 00:00 (kutsche/cr)
Wer seinen Töffurlaub mit einer Städtereise verbinden will, muss aufpassen: Paris hat als erste Grossstadt ein grossflächiges Fahrverbot für Töff eingeführt, Lyon und Grenoble haben bereits nachgezogen – weitere Städte werden auf Druck der EU folgen.
IN EINEM RUNDUMSCHLAG ist erstmals in einer EU-Grossstadt ein grossflächiges Fahrverbot explizit für Töff durchgesetzt worden. Dieses absolute Fahrverbot gilt für so gut wie ganz Paris. Grenoble und Lyon haben bereits nachgezogen. Die Sperrzeiten sind von Montag bis Freitag, zwischen 8 und 20 Uhr und gelten für alle Krafträder, die vor dem 1. Juni 1999 in Verkehr gesetzt worden sind. Betroffen sind auch im Ausland registrierte Fahrzeuge. PLAKETTEN UND VIGNETTEN In vielen europäischen Städten bestehen schon seit langem Umweltzonen und damit verbunden Fahrverbote.
Auch Motorradfahrer sind von den Regelungen betroffen. Einheitliche Bestimmungen für diese Zonen gibt es in Europa nicht – von Fahrverboten zu bestimmten Uhrzeiten bis zu Plaketten, die angeklebt werden müssen – die Regelungen sind chaotisch. FRANKREICH LEGT VOR In Frankreich muss ab dem 1. April zum Befahren der Umweltzonen «Zones à Circulation restreinte» (kurz «ZCR») auch für alle nicht in Frankreich zugelassenen, nach dem 1. Juni 1999 in Verkehr gesetzten Motorräder unter www.critair. fr eine Vignette gelöst werden. Welche Crit’Air-Kategorien zu welchen Zeiten in eine Umweltzone einfahren dürfen, legt die jeweilige Kommune fest, indem diese ein Zusatzschild unter dem ZCR-Schild anbringt. Auf diesem Zusatzschild sind Tage und Uhrzeiten festgelegt, zu denen mit einer Crit’Air-Vignette eingefahren werden darf. Im Fall einer fehlenden oder falschen Vignette werden Geldbussen fällig: Beim ersten Missachten des Verbots 35 Euro, beim zweiten Mal 68 Euro. Bei weiteren Vergehen droht ein Bussgeld bis zu 450 Euro.
BEISPIEL ITALIEN In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte «zona traffico limitato » (ZTL). Zu sehen ist eine Verkehrstafel mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift «zona traffico limitato». Eventuelle Ausnahmen (ital. «eccetto») werden durch Zusatzzeichen angezeigt. Ist darauf kein Motorrad zu sehen, ist die Einfahrt in die Umweltzone ohne Umweltplakette verboten. In den meisten Städten sind bei Beginn der ZTL Überwachungskameras angebracht. Die Kennzeichen aller Fahrzeuge werden automatisch überprüft. Ist keine Einfahrtgenehmigung für das Kennzeichen vorhanden, wird eine Strafe von mindestens 80 Euro fällig. Temporäre Umwelt-Tickets ( ticket per l'accesso alla ZTL) erhalten Touristen nur für die Zufahrt zu Hotels. Dafür muss das Hotel die Aufenthaltszeit und das Kennzeichen rechtzeitig bei der zuständigen Stadtbehörde melden.
Auch Motorradfahrer sind von den Regelungen betroffen. Einheitliche Bestimmungen für diese Zonen gibt es in Europa nicht – von Fahrverboten zu bestimmten Uhrzeiten bis zu Plaketten, die angeklebt werden müssen – die Regelungen sind chaotisch. FRANKREICH LEGT VOR In Frankreich muss ab dem 1. April zum Befahren der Umweltzonen «Zones à Circulation restreinte» (kurz «ZCR») auch für alle nicht in Frankreich zugelassenen, nach dem 1. Juni 1999 in Verkehr gesetzten Motorräder unter www.critair. fr eine Vignette gelöst werden. Welche Crit’Air-Kategorien zu welchen Zeiten in eine Umweltzone einfahren dürfen, legt die jeweilige Kommune fest, indem diese ein Zusatzschild unter dem ZCR-Schild anbringt. Auf diesem Zusatzschild sind Tage und Uhrzeiten festgelegt, zu denen mit einer Crit’Air-Vignette eingefahren werden darf. Im Fall einer fehlenden oder falschen Vignette werden Geldbussen fällig: Beim ersten Missachten des Verbots 35 Euro, beim zweiten Mal 68 Euro. Bei weiteren Vergehen droht ein Bussgeld bis zu 450 Euro.
BEISPIEL ITALIEN In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte «zona traffico limitato » (ZTL). Zu sehen ist eine Verkehrstafel mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift «zona traffico limitato». Eventuelle Ausnahmen (ital. «eccetto») werden durch Zusatzzeichen angezeigt. Ist darauf kein Motorrad zu sehen, ist die Einfahrt in die Umweltzone ohne Umweltplakette verboten. In den meisten Städten sind bei Beginn der ZTL Überwachungskameras angebracht. Die Kennzeichen aller Fahrzeuge werden automatisch überprüft. Ist keine Einfahrtgenehmigung für das Kennzeichen vorhanden, wird eine Strafe von mindestens 80 Euro fällig. Temporäre Umwelt-Tickets ( ticket per l'accesso alla ZTL) erhalten Touristen nur für die Zufahrt zu Hotels. Dafür muss das Hotel die Aufenthaltszeit und das Kennzeichen rechtzeitig bei der zuständigen Stadtbehörde melden.
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Was man sonst noch so alles zu den Auslandsreisen erfahren sollte
Gewisse Eigenheiten in den eurpäischen Ländern ....
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>>> Hinweise zu speziellen Verkehrsregeln (
teilweise nur für Motorradfahrer)
Land, Geschwindigkeitsvorschriften (
Autobahn/ausserorts/innerorts)
,
Besonderheiten, Promillegrenze, Fahrzeugpapiere
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Frankreich 130/90/50 (Schnellstr. 110)
Bei Nässe: 110/90/50 (Schnellstr. 100)
Führerscheinneulinge: 110/80/50 (Schnellstr. 100)
Promillegrenze: 0,5 / nat. Ausweise
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Italien 130/110 bzw. 90/50
Motorräder bis 149 ccm dürfen nicht auf Autobahnen
Promillegrenze: 0,8 / nat. Ausweise
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Östereich 130/100/50
Motorradfahrer benötigen Verbandskasten
Promillegrenze: 0,5 / nat. Ausweise
Ab März 2024 ist die Beschlagnahmung von Fahrzeugen in Österreich bei Raserdelikten möglich. Die Bussgelder wurden bereits im letzten Jahr erhöht. Nachbar Österreich hat im Kampf gegen Raser neue Regeln beschlossen, die bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs gehen. Diese schärferen Regeln gelten auch für Touristen auf vier und zwei Rädern. Ab März 2024 kann die österreichische Polizei so einem Raser sowohl Führerschein als auch Fahrzeug einkassieren. Wird ein Raser innerorts mit 60 km/h oder ausserorts mit 70 km/h zu viel erwischt, werden Ausweis und Fahrzeug beschlagnahmt. Innert zwei Wochen wird dann von der zuständigen Bezirksverwaltung entschieden, ob das Fahrzeug wieder ausgehändigt oder dauerhaft eingezogen wird. Bei extremen Überschreitungen – innerorts 80 km/h oder ausserorts mit 90 km/h zu viel – oder Wiederholungstätern soll das Fahrzeug behalten und versteigert werden. Auch das Bussgeld wurde deutlich erhöht: Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss seit 2021 mindestens 150 statt 70 Euro zahlen.
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Estland
Geschwindigkeit: 110/90/50
Grüne Versicherungskart obligatorisch.
Abblendlicht für alle obligatorisch
Promillegrenze: 0,0 / nat. Ausweise
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Lettland
Geschwindigkeit: 90/90/50
Grüne Versicherungskarte obligatorisch
Promillegrenze: 0,5 / nat. Ausweise
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Polen
Geschwindigkeit: 130/100 bzw. 110/60
Grüne Versicherungskarte obligatorisch
Benützungsvollmacht verlangt, sofern Fahrer nicht gleich Halter
Parken nachts nur mit Standlicht.
Promillegrenze: 0,2 / nat. Ausweise
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Rumänien
Geschwindigkeit: 100/60/50
Grüne Versicherungskarte obligatorisch
Promillegrenze: 0,0 / nat. Ausweise
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Russland
Geschwindigkeit: 100/90/60
Grüne Versicherungskarte gilt nicht für Anfänger bis 2 Jahre max. 70
Promillegrenze: 0,0 / internationaler Fahrausweis, National bis 1 Monat
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Slowakei
Geschwindigkeit: 90/90/60
Promillegrenze: 0,0 / nat. Ausweise
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Tschechien
Geschwindigkeit: 130/90/50
Motorräder bezahlen keine Autobahngebühr
Promillegrenze: 0,0 / nat. Ausweise
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Ungarn
Geschwindigkeit: 130/90 bzw. 100/50
Abblendlicht tagsüber ausserhalb geschlossener Ortschaften obligatorisch.
Gelbe Markierungen am Strassenrand bedeuten Halteverbot.
Promillegrenze: 0,0 / nat. Ausweise
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