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Kaufberatung

Kaufberatung - worauf beim Kauf eines Motorrades geachtet werden muss

Beim  Preisvergleich von verschiedenen Occasions-Angeboten gibt es einige  wichtige Punkte zu beachten, die bezüglich des Verkaufspreises stark  wertsteigernd oder wertmindernd sein können. Denn wenn Sie sich wirklich  das beste Motorrad, nicht einfach nur das günstige kaufen wollen, dann  sollten Sie zuerst die folgenden Informationen lesen. Diese  Empfehlungen gelten natürlich auch wenn Sie ein Motorrad bei uns gegen  ein neues eintauschen oder es einfach nur verkaufen wollen. Auch wir  müssen diese Kriterien bei jedem Fahrzeugeinkauf genau beachten, damit  das Fahrzeug auch wieder vernünftig verkauft werden kann.

Inhalt:
1.   Erste Inverkehrssetzung und Modelljahr, das Alter des Fahrzeuges
2.   km-Stand, die Laufleistung
3.   Ab Service
4.   Neue Pneus
5.   Ab MFK / nicht ab MFK
6.   Garantien
7.   Ab Platz
8.   im Auftrag zu verkaufen
9.   Import durch offiziellen CH-Importeur oder Parallelimport
10. Unfallfrei
11. Ausrüstung / Umbauten


1. Erste Inverkehrssetzung und Modelljahr, das Alter des Fahrzeuges
Die  1. Inverkehrssetzung (1. IV) und das Modelljahr/Baujahr können  unterschiedlich sein, d.h. dass ein Motorrad in einem späteren Jahr zum  ersten Mal eingelöst wurde als es produziert wurde. Dies kann zum  Beispiel bei Fahrzeugen die mit der Garagennummer gefahren wurden oder  bei Ausstellungsfahrzeugen der Fall sein.

Beispiel:
- Baujahr 2005
- Inverkehrssetzung (1. IV) März 2006

Falls kein Unterschied der Fahrzeuge bei den Modelljahren/Baujahren 2005 zu 2006 besteht, ist das kein Problem.
Erst  wenn ein Fahrzeug mehrere Jahre beim Importeur und/oder beim Händler  gestanden ist, wurde das Fahrzeug beim ersten Verkauf sicher zu einem  günstigeren Preis als ein Modell mit dem neuesten Baujahr verkauft.  Festgestellt werden kann dies unter Umständen
- über Farben, die je nach Modelljahr unterschiedlich sind
- mit dem Verzollungsformular 13.20
- mit unterschiedlichen Ausrüstungen
- über die Chassisnummer via Importeur

2. Km-Stand, die Laufleistung
Der Tachostand, (d.h. die km-Leistung eines Motorrades) beeinflusst den Preis eines Occasionsfahrzeuges sicher am stärksten.
Generell  ist zu beobachten, dass Occasionsmotorräder mit einem hohen km-Stand  und damit auch über dem Durchschnitt liegend eher zu teuer angeboten  werden.

3. Ab Service
Diese Definition kann sehr weit gefasst werden:
Ab welchem Service denn?
a)  Occasionsbereitstellungsservice: dies beinhaltet meist eine  Niveaukontrolle, ev. Ölwechsel, Pneudruck, Kontrolle aller Baugruppen,  Probefahrt.
b) Bei Servicearbeiten nach Werksvorgabe mit bestimmten  Intervallen, z.B. 6000 km Intervallen (6000 km kleiner, 12000 km grosser  Service) ist es natürlich schon ein Unterschied, ob ein kleiner oder  ein grosser Service gemacht wurde. D. h. der Wert des Motorrades ist  entsprechend höher, kostet doch ein grosser Service mit Ersatzteilen und  Betriebsstoffen ca. CHF 600.- bis 800.-, (Beispiel 4 Zylinder 1000 ccm)  ein kleiner Service um CHF 200.- bis 300.-. Andererseits hat es  natürlich keinen Sinn, wenn der nächste grosse Service erst in z.B. 3000  km fällig ist, diesen bereits im Voraus zu machen.

4. Neue Pneus
Die Bezeichnung "neue Pneus" sollte nur verwendet werden, falls noch über 90% des Profils eines neuen Pneus vorhanden ist.
Vorsicht  ist geboten, falls das Motorrad bereits einige Jahre herumgestanden  ist, je nach Lagerung entsprechen die Pneus dann nicht mehr den  Anforderungen. Gleiches gilt für ein Fahrzeug, 10 Jahre alt, aber nur  mit 2000 km, da sind vermutlich noch die ersten Pneus montiert.

5. Ab MFK / nicht ab MFK
Fahrzeuge  müssen gemäss Angaben auf der Website des Strassenverkehrsamtes Zürich  in den folgenden Intervallen zur technischen Abnahme/Kontrolle:
Motorräder  sind erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrssetzung,  anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre zu prüfen.
Bei  einem Halter- oder Halterinnenwechsel sind Fahrzeuge zu prüfen, wenn die  letzte Prüfung mehr als ein Jahr und die erste Inverkehrssetzung mehr  als zehn Jahre zurückliegt.
Im Fahrzeugausweis sind die 1. IV (erste Inverkehrssetzung) sowie allfällige Nachprüfungen zu finden.

Beispiel 1: 1. IV 20.5.2004
Nächste  Prüfung wird im Mai 2008 erforderlich, kaufen Sie dieses Motorrad im  Januar 2008, können Sie noch etwa 5 Monate ohne Vorführen fahren.

Beispiel  2: 1. IV 20.5.2000, letzte Prüfung Mai 2007, (4 Jahre und 3 Jahre, dies  kann sich je nach Belastung des Strassenverkehrsamtes auch verschieben)
Nächste  Prüfung wird im Mai 2009 erforderlich, kaufen Sie dieses Motorrad im  Januar 2008, können Sie noch etwa 17 Monate ohne Vorführen fahren.

6. Garantien
Hier gibt es verschiedene Arten von Garantieversprechen:
a) eine Vollgarantie 1 bis 12 Monate durch den Händler
b) eine weiterlaufende Werksgarantie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, entspricht auch einer Vollgarantie.
c) eine Reparaturkostenversicherung, zum Beispiel von Quality1 für 12 Monate.
Diese  Versicherung kann im Kaufpreis inbegriffen sein, Sie können eine solche  Versicherung aber auch bei den meisten Händlern auf Ihre Kosten  abschliessen. Bei einer solchen Garantie wird genau bestimmt, welche  Baugruppen zum Garantieumfang gehören.

Nie im Garantieumfang  inbegriffen sind alle Verschleissteile, Reifen, Servicearbeiten usw.,  sowie selbstverständlich Defekte, die durch eigenes Verschulden  verursacht wurden.
Eine 12 Monate Garantie entspricht in etwa einem Wert von CHF 300.- bis 400.- (Beispiel für ein Motorrad über 500 ccm)

7. Ab Platz
Ein  Fahrzeug "ab Platz" wird normalerweise ohne Garantie und "wie gesehen"  verkauft. Dies wirkt sich im Preis aus, es sind meist ältere Fahrzeuge  mit einem hohen Km-Stand auf dem Tacho, in einem schlechtem Zustand,  Kette, Zahnkranz und Ritzel abgenutzt, Pneus zum ersetzen usw.

8. Im Auftrag zu verkaufen
Dies bedeutet, dass der Händler keinerlei Verantwortung für Zustand, Garantie usw. übernimmt.

9. Import durch offiziellen CH-Importeur oder Parallelimport
Seit  einiger Zeit ist der Parallelimport (Import der Fahrzeuge nicht vom  offiziellen CH-Importeur) gesetzlich gestattet. Schwierig ist deshalb  die Unterscheidung, wer das Fahrzeug nun wirklich importiert hat.
Steht  im Fahrzeugausweis bei der Typengenehmigung/ beim Typenschein ein X  oder steht in der Typengenehmigungsnummer ein X, ist das Fahrzeug  meistens ein Direkt- / oder Parallelimport.

Beispiel für ein Honda Fireblade:
CH-Importeur Typengenehmigung 6HA286, Parallelimport Typengenehmigung 6HX165
HA steht für Import durch Honda Schweiz, HX für einen Parallelimport.
Leider ist auch das keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug auch wirklich durch den CH-Importeur eingeführt wurde.

Achten  Sie deshalb beim Kauf darauf, dass Ihnen der Verkäufer eine Garantie  für Service, Reparaturen und Ersatzteilbeschaffung abgibt.

10. Unfallfrei
Die Definition bei motorradhandel.ch für unfallfrei bei Motorrädern bedeutet unfallschadenfrei.
Das  heisst, ein Motorrad, das bei einem Unfall beschädigt wurde, kann durch  das "Ersetzen" (nicht reparieren) aller beschädigten/deformierten Teile  wieder neuwertig werden: das Motorrad weist keine durch einen Unfall  beschädigten oder deformierten Teile mehr auf, es wurden keine  Richtarbeiten vorgenommen.

Dies im Unterschied zu einem Auto, das  nach einem Unfall Schäden in der Struktur haben kann. Werden diese  Schäden rückverformt, bleibt das Fahrzeug trotzdem ein Unfallfahrzeug.
Ein Motorrad mit gerichteten, nicht ersetzten Teilen bleibt wie beim Auto ein Unfallfahrzeug.

11. Ausrüstung / Umbauten
Hier gibt es eine ganze Reihe von nützlichen oder sehr beliebten Zubehör- oder Ausrüstungspositionen.

Beispiele:
ABS, Navigation, Seitenkoffern, Ledertaschen, Spezialschalldämpfer, Top-Case, Windschutzscheiben, Sitz- Griffheizung, Seitenkoffer/Top-Case  zum Beispiel können den Wert je nach Alter gut um CHF 500.- erhöhen, da  der Neupreis von Seitenkoffern/Top-Case über CHF 1000.- liegen kann.  Diese Ausrüstungen beeinflussen den Wert eines Fahrzeuges stark.Falls  Umbauten gemacht wurden, achten Sie darauf, dass diese legal und  vorführtauglich sind (oder dass mindestens die Originalteile vorhanden  sind!). Bei gewissen Umbauten müssen die Änderungen im Fahrzeugausweis  eingetragen sein, bei einer allfälligen Polizeikontrolle haben Sie sonst  grosse Schwierigkeiten.

© www.motorradhandel.ch




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